Kleingärtnerverein Fuchsberg e.V.
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Kündigung der Parzelle

Weshalb auch immer ihr euch entschieden habt eure Parzelle abzugeben, die Gründe dafür sind vielfältig. Eine Kündigung läuft jedoch immer zum Ende des Gartenjahres (31.10.). Mit unserem Formular ist die Kündigung ganz einfach. Ausdrucken, ausfüllen und ab zu uns damit.

Kündigung.pdf
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Von der Kündigung bis zur Übergabe. So läuft es ab

 

1. Im Prinzip reicht ein Dreizeiler, in dem ihr uns die Kündigung zum Ende des Gartenjahres mitteilt und um Schätzung bittet. Ihr dürft aber auch gerne das Formular ausdrucken, ausfüllen und uns unterschrieben zukommen lassen.

 

2. Nach Eingang der Schätzgebühr von derzeit 150,- € informieren wir den Schätzer, der sich für einen Termin mit euch in Verbindung setzt. Die Schätzgebühr könnt ihr entweder überweisen oder in Bar im Vereinsheim zu den dortigen Öffnungszeiten bezahlen. Unsere Bankdaten findet ihr auf eurer letzten Rechnung.

 

3. Zwei Schätzer kommen zum vereinbarten Termin in euren Garten und begutachten alles. Hierbei wird alles mögliche vermessen, der Zustand der Laube, der Anpflanzungen, des Allgemeinzustands und eventuelle Mängel festgehalten, sowie Pflanzen, Gehwegplatten usw. gezählt.

 

4. Nach Eingang der Schätzung - in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Wochen nach dem Schätztermin - werden wir euch informieren. Ihr könnt eure Schätzung dann im Vereinsheim abholen.

 

5. Mit Erhalt der Schätzung beginnt ihr einen Nachpächter zu suchen. Auf Wunsch könnt ihr eine Interessentenliste von uns bekommen - falls vorhanden.

 

6. Ihr habt einen Interessenten gefunden und seid euch über den Preis einig geworden (er darf nicht über dem Schätzpreis liegen), dann benötigen wir von euch den Namen sowie die Email-Adresse, bzw. falls euer Interessent über WhatsApp verfügt, die Handynummer des Interessenten. Unser Schriftführer wird sich mit ihm für einen Kennenlern-Termin in Verbindung setzen. In der Regel wird dieses Treffen bei der nächstgelegenen Vorstandssitzung stattfinden. Hierbei müsst ihr nicht anwesend sein.

 

7. Der Vorstand ist mit eurem Interessenten einverstanden, dann werdet ihr und euer Interessent darüber informiert und ein Termin für die Übergabe gemacht. In der Regel ist dieser Termin zur darauffolgenden Vorstandssitzung.

 

8. Bei diesem Übergabetermin ist eure Anwesenheit natürlich notwendig, denn hier wechseln Pachtvertrag, Schlüssel und Geld die Besitzer. Zu diesem Termin bringt ihr bitte sämtliche Unterlagen mit, die ihr von der Parzelle habt, sowie natürlich die Schlüssel. Ebenso benötigen wir die Wasseruhr und den aktuellen Stand des Stromzählers.

 

 

 

Wichtiges

 

 

Ein privater Laubenverkauf ohne vorherige Kündigung und Schätzung ist ungültig! Euer so widerrechtlich erlangter Nachpächter erhält in einem solchen Fall Hausverbot und ihr bekommt mächtig Ärger mit uns!

 

Schätzpreis = Wert der Parzelle. Für mehr darf sie nicht angeboten werden.

 

Seid ihr mit der Schätzung nicht einverstanden, habt ihr das Recht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Schätzung beim Landesverband Widerspruch gegen die Schätzung einzulegen. Bitte informiert uns darüber.

 

 

Pflichten nach der Kündigung

 

Ja, auch bei einer Kündigung habt ihr noch diverse Pflichten. So muss auch weiterhin der Gemeinschaftsdienst geleistet werden, falls ihr eure Std. noch nicht voll habt. Die Parzelle und die Wege vor der Parzelle müssen weiterhin gepflegt, bzw. der Zustand der Parzelle zum Zeitpunkt der Schätzung gehalten werden. Keine Pflicht aber angeraten ist die Beseitigung der in der Schätzung aufgeführten Mängel.

 

 

Ablehnung des Interessenten durch den Vorstand

 

Es ist selten, kommt jedoch hin und wieder vor, dass euer Interessent vom Vorstand abgelehnt wird. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Euer Interessent passt nicht zum Verein. Er wohnt zu weit entfernt, um sich hinreichend um die Parzelle kümmern zu können, oder ist gesundheitlich oder zeitlich nicht in der Lage dazu.

 

Sollte sich der Vorstand wider Erwarten gegen euren Interessenten entscheiden, wird er dies sowohl eurem Interessenten, als auch euch mitteilen. Was dann bedeutet, ihr müsst weiter nach einem Nachpächter suchen.

 

 

Mängelbeseitigung

 

Bis zur Übergabe habt ihr Zeit die in der Schätzung eventuell aufgeführten Mängel zu beseitigen. Habt ihr dies getan, entweder vollständig oder teilweise, dann informiert uns rechtzeitig vor dem Verkauf. Einer vom Vorstand geht dann mit euch noch einmal durch die Parzelle und prüft, welche Mängel beseitigt wurden, um die Schätzung entsprechend anzupassen. (Beispiel unten)

 

 

Gemeinschaftsdienststunden

 

Bei einer Kündigung werden die jährlich zu leistenden 15 Gemeinschaftsdienststunden durch 12 geteilt. Das heißt: wenn ihr im März die Kündigung einreicht, die Parzelle aber erst im September verkaufen könnt ihr bis dahin 11,25 Std. Gemeinschaftsdienst leisten müsstet. Habt ihr diese Stunden. bis dahin bereits voll, ist alles im grünen Bereich. Habt ihr bis dahin zu wenige Arbeitsstunden geleistet, werden euch pro Std. 25,- € vom Verkaufspreis abgezogen. Mehr geleistet Arbeitsstunden können leider nicht berechnet werden.

 

 

Verkauf von Inventar, Gartengeräten

 

Mit den Jahren sammelt sich viel an. Ihr habt eure Laube gemütlich eingerichtet, habt neue Gartengeräte, einen Grill, Feuerschale usw., für den Sperrmüll ist es aber viel zu schade und verschenken möchtet ihr es auch nicht. Sprecht mit euren Interessenten darüber, ob sie es übernehmen möchten und welchen Preis ihr euch dafür vorstellt. Wie und ob ihr diese Dinge verkauft ist alleine eine Sache zwischen euch und den Interessenten. Übertreibt es mit dem Preis jedoch nicht, sonst geht es nach hinten los. Den Vorstand interessiert es nicht, welches Inventar ihr an wen oder ob überhaupt verkauft. Für uns zählt lediglich der Preis auf der Schätzung, alles andere ist eure Privatangelegenheit.

 

Verkauft werden dürfen jedoch nur Dinge, die nicht in der Schätzung mit aufgeführt sind.

 

 

Kein Interessent gefunden

 

Ihr habt gekündigt, die Schätzung liegt vor und ihr habt alle Interessenten von der Interessentenliste angerufen. Dennoch habt ihr keinen möglichen Nachpächter gefunden. In einem solchen Fall solltet ihr aktiv werden indem ihr z.B. eure Parzelle mit aussagekräftigen Fotos bei Ebay Kleinanzeigen anbietet oder auf eigene Kosten in der BLV inseriert. Auch könnt ihr euch an uns wenden. Wir haben die Möglichkeit eure Parzelle für Interessierte auf unsere Homepage zu setzen oder bei der IG-Nord anzufragen. Sollte alles nichts helfen, wäre es vielleicht eine Möglichkeit, den Preis etwas zu senken.

 

 

Beispiel für Mängelbeseitigung

 

Laut Schätzung hat eure Parzelle mit Laube, Pflanzen und allem insgesamt einen Wert von 2.000 €. Es wurden jedoch diverse Mängel festgestellt, die von diesem Wert abgezogen werden. Der Mängelabzug beläuft sich laut Schätzung auf 500 €. Dann hat die Parzelle einen Wert von 1.500 € zu dem sie angeboten werden darf. Nun beseitigt ihr einige der Mängel, die laut Schätzung 300 € betragen würden, dann wird die Schätzung entsprechend geändert und eure Parzelle hat nun einen Wert von 1.800 €. Das ist der Endpreis, den ihr für eure Parzelle bekommen könntet. Beseitigt ihr alle Mängel, könntet ihr die vollen 2.000 € dafür verlangen. 

Dies ist nur ein Beispiel. Wieviel eure Parzelle tatsächlich Wert ist, wird euch die Schätzung zeigen.

 

 

WICHTIG: Die Übergabe erfolgt IMMER über den Vorstand. Ohne den Vorstand darf die Parzelle nicht verkauft werden! Zudem darf der Verkaufspreis nicht höher ausfallen, als der Wert der Schätzung ergibt. Ein Verkauf ohne Schätzung ist nicht möglich. Die Parzelle darf nicht ohne Wissen des Vorstandes und den oben beschriebenen Weg angeboten oder veräußert werden. Vorabzahlungen durch den Interessenten sind zu unterlassen.

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